Das BFSG betrifft Unternehmen im B2C Bereich, die mehr als 10 Mitarbeiter und mehr als 2 Mio Jahresumsatz oder Bilanzsumme erzielen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sagt: Das BFSG gilt auch für Websites, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen direkt zu verkaufen, zur Buchung anzubieten oder einen späteren Verkauf vorzubereiten.
ieQ-Partner haben jetzt die Gelegenheit, den untenstehenden Quick-Check zu nutzen und das Ergebnis direkt an ihren Ansprechpartner zu senden. Da die Anpassungen an Ihrer Website umfassend sein können, empfiehlt es sich, frühzeitig aktiv zu werden.
Das BFSG ist eine große Chance, die sich nachhaltig auszahlt:
Nutzen Sie diese Chance, um sich als modernes, zukunftsorientiertes Unternehmen zu positionieren!
Bis 2030 wird jeder dritte Mensch älter als 65 Jahre sein. Barrierefreie Webseiten unterstützen diese wachsende Gruppe.
94% der Behinderungen enstehen im Laufe des Lebens. Barrierefreie digitale Umgebungen sind daher unabdingbar.
45% der Menschen mit Schwerbehinderung sind 55 Jahre oder älter. Alterbedingte Einschränkungen erfordern barrierefreie Lösungen.
Grundpfeiler sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit. Mit dem BFSG werden die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung von Produkten, Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen und grafischen Programmoberflächen präzisiert – ein klarer Vorteil für Nutzerfreundlichkeit und Marktreichweite.
Die Barrierefreiheitsanforderungen basieren auf vier Grundpfeilern
Das BFSG betrifft Unternehmen, die ihre Angebote (Produkte & Dienstleistungen) im B2C-Bereich platzieren, die mehr als 10 Mitarbeiter und mehr als 2 Millionen Jahresumsatz oder Bilanzsumme erzielen.
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sagt: Das BFSG gilt auch für Websites, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen direkt zu verkaufen, zur Buchung anzubieten oder einen späteren Verkauf vorzubereiten.
Webseiten mit B2B Ausrichtung sind somit nicht relevant. Sollten Sie aber einen Karriere-Content oder gar eine Karriere-Website betreiben, so fällt dieser aufgrund der B2C Regelung auch unter das BFSG.
Die Einhaltung des BFSG bietet Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil. Statt Risiken durch Abmahnungen oder Sanktionen einzugehen, können Unternehmen proaktiv handeln und durch barrierefreie Gestaltung neue Zielgruppen erreichen.
Um Ihre Unternehmenspräsenz rechtzeitig an die 92 Anforderungskriterien anzupassen, bitten wir um eine frühe Rückmeldung zur BFSG-Relevanz. Nutzen Sie unseren Quick-Check, um gezielt und effizient die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Eine umfangreiche Überarbeitung ist bei BFSG relevanten Unternehmen zwingend notwendig, um eventuellen kostenpflichten Abmahnungen durch zuständigen Aufsichtsbehörden, oder Klagen von Verbänden oder Mitkonkurrenten zu vermeiden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das am 22. Juli 2021 verabschiedet wurde. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und somit die Barrierefreiheit zu verbessern.
Das BFSG tritt seit dem 22. Juli 2021 stufenweise in Kraft. Die zentralen Anforderungen gelten ab dem 28. Juni 2025. Unternehmen haben bis dahin Zeit, ihre Produkte und Dienstleistungen anzupassen.
Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter:
Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Händler und Dienstleister, die Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten. Kleinstunternehmen sind von den Anforderungen ausgenommen.
Die Anforderungen umfassen:
Ja, das Gesetz sieht Ausnahmen vor, wenn die Umsetzung unverhältnismäßige Belastungen verursacht, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Diese müssen jedoch nachweisen, dass die Anforderungen nicht wirtschaftlich tragbar sind.
Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht einhalten, können mit Bußgeldern belegt werden. Die genaue Höhe der Strafen hängt vom Einzelfall ab und wird von den zuständigen Behörden festgelegt
Das BFSG fördert:
Sie erhalten in den kommenden Monaten immer wieder Updates zum Thema. Da wir aber zuerst alle technischen Kriterien umsetzen müssen, wird mit der Umstellung der Webseiten voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 gestartet - zuerst alle BFSG-relevanten Unternehmen, darauffolgend alle weiteren Interessenten.
Wir melden uns in regelmäßigen Abständen bei Ihnen, eine Umstellung der Webseite ist allerdings erst möglich, nachdem ein Großteil der technischen Kriterien umgesetzt sind. Erste Umstellungen werden daher nicht vor April starten.
Weitere Informationen finden Sie:
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