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Neues Gesetz - Ihre Chance

Das Bar­riere­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und bietet Unternehmen sowie öffentlichen Stellen die Möglichkeit, ihre digitalen und physischen Angebote zukunftsorientiert und inklusiv zu gestalten. Ob Websites, Apps, Automaten oder Dienstleistungen – durch barrierefreie Angebote wird nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Einschränkungen verbessert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und digitaler Innovation geleistet.

WICHTIG: Nutzen Sie den BFSG Quick-Check bis Ende Februar, damit wir die Umstellung entsprechend einplanen können.

BFSG-Check

Das BFSG betrifft Unternehmen im B2C Bereich, die mehr als 10 Mitarbeiter und mehr als 2 Mio Jahresumsatz oder Bilanzsumme erzielen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sagt: Das BFSG gilt auch für Websites, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen direkt zu verkaufen, zur Buchung anzubieten oder einen späteren Verkauf vorzubereiten.

ieQ-Partner haben jetzt die Gelegenheit, den untenstehenden Quick-Check zu nutzen und das Ergebnis direkt an ihren Ansprechpartner zu senden. Da die Anpassungen an Ihrer Website umfassend sein können, empfiehlt es sich, frühzeitig aktiv zu werden.

Mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe

BFSG Chancen

  • Verbesserte Suchmaschinenoptimierung (SEO) durch barrierefreie Inhalte
  • Potenzielle Ranking-Vorteile in Suchmaschinen durch zukunftsweisende Standards
  • Erweiterter Nutzerkreis durch die Berücksichtigung von Menschen mit Einschränkungen – allein in Deutschland gibt es rund 8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung
  • Imagegewinn und positive Markenwahrnehmung durch eine inklusive Unternehmenspräsenz

Nutzen Sie diese Chance, um sich als modernes, zukunftsorientiertes Unternehmen zu positionieren!

Ein Symbol für eine Person, die einen Gehstock hält und sich darauf stützt.

Mehr ältere Menschen

Bis 2030 wird jeder dritte Mensch älter als 65 Jahre sein. Barrierefreie Webseiten unterstützen diese wachsende Gruppe.

Ein Symbol für eine Person, die im Rollstuhl sitzt.

Behinderung im Laufe der Zeit

94% der Behinderungen enstehen im Laufe des Lebens. Barrierefreie digitale Umgebungen sind daher unabdingbar.

Ein Symbol für einen alten Menschen, der sich mit beiden Händen an einer Gehhilfe festhält.

Alternde Bevölkerung

45% der Menschen mit Schwerbehinderung sind 55 Jahre oder älter. Alterbedingte Einschränkungen erfordern barrierefreie Lösungen.

Grundpfeiler

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

  • Wahrnehmbarkeit - Verbesserte Text-Alternativen, optimierte Mediennutzung und klare visuelle Gestaltung
  • Bedienbarkeit – Erleichterte Navigation, alternative Eingabemöglichkeiten und durchdachte Nutzerführung
  • Verständlichkeit – Intuitive Benutzerführung, Fehlervermeidung und optimierte Lesbarkeit
  • Robustheit – Maximale Kompatibilität mit gängigen Technologien und assistiven Systemen
Einordnung

Rechtliche Relevanz

Das BFSG betrifft Unternehmen, die ihre Angebote (Produkte & Dienstleistungen) im B2C-Bereich platzieren, die mehr als 10 Mitarbeiter und mehr als 2 Millionen Jahresumsatz oder Bilanzsumme erzielen.

Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sagt: Das BFSG gilt auch für Websites, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen direkt zu verkaufen, zur Buchung anzubieten oder einen späteren Verkauf vorzubereiten.

Webseiten mit B2B Ausrichtung sind somit nicht relevant. Sollten Sie aber einen Karriere-Content oder gar eine Karriere-Website betreiben, so fällt dieser aufgrund der B2C Regelung auch unter das BFSG.

Chancen zur Stärkung der Marktposition

Haftung & Risiko

FAQ

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das am 22. Juli 2021 verabschiedet wurde. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und somit die Barrierefreiheit zu verbessern.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das BFSG tritt seit dem 22. Juli 2021 stufenweise in Kraft. Die zentralen Anforderungen gelten ab dem 28. Juni 2025. Unternehmen haben bis dahin Zeit, ihre Produkte und Dienstleistungen anzupassen.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter:

  • Produkte:
    • Geldautomaten und Zahlungsterminals
    • Mobiltelefone, Computer und andere elektronische Geräte
    • E-Book-Reader
  • Dienstleistungen:
    • Elektronischer Handel (Online-Shops)
    • Kommunikationsdienste (z. B. Websites und Apps)
    • Bankdienstleistungen
    • Verkehrsdienste (z. B. Ticketbuchungssysteme)
Wer ist vom Gesetz betroffen?

Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Händler und Dienstleister, die Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten. Kleinstunternehmen sind von den Anforderungen ausgenommen.

  • Mehr als 10 Mitarbeiter: Die Mitarbeiterzahl ermittelt sich aus der Zahl der Jahresarbeitseinheiten. D.h. Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte, Zeitarbeitskräfte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende und Mitarbeiter im Mutterschafts- oder Elternurlaub sind nicht zu berücksichtigen.
  • und Jahresumsatz/ Bilanzsumme: Bedienungsanleitungen, Support und andere Informationen müssen barrierefrei bereitgestellt werden.
Welche Anforderungen stellt das BFSG?

Die Anforderungen umfassen:

  • Barrierefreie Gestaltung: Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
  • Information und Kommunikation: Bedienungsanleitungen, Support und andere Informationen müssen barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Kompatibilität: Produkte und Dienstleistungen müssen mit Hilfstechnologien wie Screenreadern kompatibel sein.
Gibt es Ausnahmen?

Ja, das Gesetz sieht Ausnahmen vor, wenn die Umsetzung unverhältnismäßige Belastungen verursacht, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Diese müssen jedoch nachweisen, dass die Anforderungen nicht wirtschaftlich tragbar sind.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht einhalten, können mit Bußgeldern belegt werden. Die genaue Höhe der Strafen hängt vom Einzelfall ab und wird von den zuständigen Behörden festgelegt

Welche Vorteile bringt das Gesetz?

Das BFSG fördert:

  • Teilhabe: Mehr Menschen mit Behinderungen können Produkte und Dienstleistungen nutzen.
  • Innovation: Unternehmen entwickeln neue, barrierefreie Lösungen.
  • Wettbewerbsvorteile: Barrierefreie Angebote erreichen eine größere Zielgruppe.
Wann wird meine Webseite umgestellt?

Sie erhalten in den kommenden Monaten immer wieder Updates zum Thema. Da wir aber zuerst alle technischen Kriterien umsetzen müssen, wird mit der Umstellung der Webseiten voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 gestartet - zuerst alle BFSG-relevanten Unternehmen, darauffolgend alle weiteren Interessenten.

Wann erhalte ich weitere Informationen?

Wir melden uns in regelmäßigen Abständen bei Ihnen, eine Umstellung der Webseite ist allerdings erst möglich, nachdem ein Großteil der technischen Kriterien umgesetzt sind. Erste Umstellungen werden daher nicht vor April starten.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG